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Lehrgänge in den Bezirken werden vom Fechtverband Niedersachsen gefördert

Dezentrale Lehrgänge, also Lehrgänge in den Bezirken, sind ein tolles Angebot für alle Fechterinnen und Fechter. Die Vorteile sind unter anderem: kurze Anfahrtzeiten, Training mit Trainer:innen die man kennt, Vertiefung von Freundschaften, fechterische Förderung.

Der Fechtverband Niedersachsen unterstützt diese Bezirkslehrgänge wie folgt:

  • Übernahme der Kosten für zwei Dozenten (Trainer:innen). Pro Dozent:in wird ein Honorar für maximal 6 Lehreinheiten mit 25 Euro bezahlt (das sind max. 6x45 Minuten). Fahrkostenzuschuss für alle Dozenten insgesamt von max. 80 Euro.
  • Aufwandsentschädigung für Lehrgangsleitung: 25 Euro pro Lehrgang pauschal. Keine Fahrkostenerstattung.
  • Übernahme der Turnhallenkosten bis max. 100 Euro (gegen Vorlage der Rechnung).
  • Erstellung der Ausschreibung in ophardt.
  • Abrechnung der Kosten mit dem Landessportbund (LSB).

 

Das ist der Ablauf für den ausrichtenden Verein "rund um den Lehrgang":

  1. Schreibt eine E-Mail an die Lehrwartin, dass ihr einen Lehrgang durchführen wollt. Idealerweise veranstalten zwei Vereine diesen Lehrgang gemeinsam, damit es auch ein Bezirkslehrgang und kein Vereinslehrgang ist.
  2. Nach Absprache mit der Lehrwartin erstellt diese die Ausschreibung mit Euren Infos.
  3. Ihr macht Werbung für den Lehrgang: Es müssen Teilnehmende aus mindestens 2 niedersächsischen Vereinen teilnehmen. Und mindestens 50% der Teilnehmenden müssen aus Niedersachsen stammen.
  4. Ihr sprecht mit den Dozenten/Trainer:innen den Ablauf des Lehrgangs ab und erstellt einen Lehrgangsplan.
  5. Teilnehmerliste, Lehrgangsplan, Honorarformular und eingesammeltes Geld und ggf. Hallenrechnung müssen an die Geschäftsstelle des Fechtverbandes Niedersachsen gegeben werden.

Das macht der ausrichtende Verein am Tag des Lehrgangs:

  1. Von jedem Teilnehmenden unter 27 Jahre muss die Teilnahmegebühr (5 Euro) eingesammelt werden (Vorschlag: Einen kleinen Haken auf der TN-Liste machen bei jedem der bezahlt hat).
  2. Alle Teilnehmenden unter 27 Jahre müssen auf der Teilnehmerliste unterschreiben (Klick für Download)
  3. Auch die beiden Dozenten/Trainer:innen müssen auf der Teilnehmerliste unterschreiben.
  4. Jeder der Dozenten muss ein Honorarformular ausfüllen, damit der FN das Honorar bezahlen darf.